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Kataster der belasteten Standorte wird ergänzt

Von Ende der 1970er bis in die 1990er Jahre hinein wurde Kehrichtschlacke als Kiesersatz im Weg- und Strassenbau eingesetzt. Wird solches Material heutzutage bei einem Bauvorhaben ausgehoben, muss es entsorgt werden, was zu höheren Kosten führen kann. Neu wird deshalb im Kataster der belasteten Standorte (KbS) ersichtlich sein, wo solche Standorte liegen.

Der Kanton Thurgau verfügt seit 2015 über einen Kataster der belasteten Standorte (KbS). Darin sind diejenigen Standorte erfasst, bei denen Belastungen im Untergrund festgestellt wurden oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Damit ermöglicht der Kataster eine gute Planung bei baulichen Eingriffen und verhindert, dass Altlasten auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ohne dass dieser davon Kenntnis hat.

Bisher nicht erfasst sind Standorte, an denen früher Kehrichtschlacke eingebaut wurde. Wegen ihrer guten bautechnischen Eigenschaften wurde Schlacke bis in den 1980er Jahren unter anderem im Weg- und Strassenbau als Fundationsschicht eingesetzt. Zwar geht von der Kehrichtschlacke in der Regel keine Gefährdung für das Grundwasser, Oberflächengewässer oder den Boden aus. Es sind deshalb auch keine altlastenrechtlichen Massnahmen wie Untersuchungen oder Sanierungen notwendig. Kommt es allerdings zu einem Aushub, muss das Material gemäss Abfallrecht entsorgt werden, was zu höheren Kosten führen kann. Das kantonale Amt für Umwelt ergänzt den KbS deshalb neu mit den Kehrichtschlacken-Standorten. Damit wird der Informationsgehalt des KbS weiter erhöht.

Über die vorgesehene Aufnahme im KbS werden die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aktuell schriftlich informiert. Sie erhalten die Gelegenheit, sich zum vorgesehenen Eintrag zu äussern, bevor der definitive Eintrag in den KbS erfolgt.

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