Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Energiesparmassnahmen als Nebenkosten in Rechnung stellen

Der Regierungsrat ist einverstanden mit einer Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftshäusern. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Gemäss der geplanten Anpassung soll der Vermieter die Möglichkeit erhalten, Energiesparkosten als Nebenkosten in Rechnung zu stellen.

Hintergrund dieser Anpassung ist, dass energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich eine grosse Herausforderung darstellen. Sie werden nur bei genügenden wirtschaftlichen Anreizen umgesetzt. Gleichzeitig besteht der Anspruch, dass die Energiesparziele erreicht werden und preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt. Aufgrund dieser Ausgangslage besteht ein grosser Bedarf an energetischen Sanierungsmassnahmen, die ohne Mehrbelastung der Mieter auskommen. Das Energiespar-Contracting (ESC) besitzt entsprechendes Potenzial, da sich die vertragliche Gegenleistung nach dem Wert der eingesparten Energie bemisst.

Die mit den Energieeinsparungen verbundenen Kosten entsprechen allerdings nicht vollständig dem gesetzlichen Begriff der Nebenkosten. Es wäre jedoch zweckmässig, wenn dieser Aufwand über die Nebenkosten abgerechnet werden könnte. Aus diesem Grund soll die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftshäusern so angepasst werden, dass die im Rahmen eines Energiespar-Contractings anfallenden Kosten als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden können. Dieser Aufwand darf den Wert der erzielten Kosteneinsparungen nicht übersteigen. Diesem Vorgehen stimmt der Regierungsrat zu.

Vernehmlassungsantwort Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftshäusern [pdf, 17 KB]