Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Kein obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge

Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Eine diesbezügliche Anpassung der Bundesverfassung plant der Bundesrat. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt diesen Formulierungsvorschlag ab, weil damit die Rechtslage nicht klarer wird.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung orientiert sich an der folgenden Leitidee: Was landesrechtlich in der Bundesverfassung zu regeln ist, untersteht obligatorisch der Abstimmung und bedarf der Zustimmung von Stimmbevölkerung und Ständen. Ist die gleiche Regelung in einem völkerrechtlichen Vertrag vorgesehen, dann soll dieser Vertrag wie eine Verfassungsänderung ebenfalls dem obligatorischen Referendum unterstehen. Ein denkbarer Anwendungsfall könnte etwa ein völkerrechtlicher Vertrag sein, der den in der Bundesverfassung verankerten Katalog der Grundrechte erweitert.

In seiner ablehnenden Stellungnahme schreibt der Regierungsrat, dass in der Praxis bereits heute ein ungeschriebenes obligatorisches Staatsvertragsreferendum für besonders bedeutsame internationale Abkommen bestehe und dass diese ungeschriebene Regelung nun explizit in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Dazu hält der Regierungsrat fest: «Nach unserer Einschätzung ist jedoch fraglich, ob die Rechtslage durch eine solche Verfassungsänderung tatsächlich klarer wird. Gestützt auf die vorgeschlagene Formulierung müsste nämlich trotzdem im Einzelfall entschieden werden, ob dem jeweiligen völkerrechtlichen Vertrag überhaupt Verfassungsrang zukommt oder nicht.» Der Regierungsrat schliesst mit der Bemerkung, dass die geplante Anpassung nicht dazu führen werde, dass in Zukunft mehr Klarheit darüber bestehen würde, in welchen Fällen ein Staatsvertrag Volk und Ständen zu unterbreiten ist und wann nicht.

Vernehmlassungsantwort obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge [pdf, 20 KB]