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Spitalbauten des Kantons Thurgau an die thurmed Immobilien AG übertragen

Alle Spitalbauten des Kantons Thurgau wurden per 1. Januar 2015 an die thurmed Immobilien AG übertragen. Die rechtlichen Belange dieser Übertragung wurden in Baurechtsverträgen festgehalten. Nun haben der Regierungsrat und die thurmed Immobilien AG die Baurechtsverträge in altlastenrechtlicher und denkmalpflegerischer Hinsicht mit zwei Vereinbarungen ergänzt. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass die Baurechtsverträge zu wenig konkret formuliert waren. Bezüglich Altlasten wurden Kostenübernahmen durch den Kanton auf dem Campus Münsterlingen vereinbart und bezüglich Denkmalpflege wurde konkretisiert, auf welche Objekte die bisher gültigen Vereinbarungen Anwendung finden und wie die Abgeltung der denkmalpflegerisch begründeten Mehrkosten für den Unterhalt der Objekte erfolgt.