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Ja zur Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) einverstanden, schreibt er ans Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Mit der geplanten Teilrevision soll künftig eine klare Unterscheidung zwischen der Grundfunktion des Katasters und den Zusatzfunktionen gemacht werden. Der Auszug soll vereinfacht und auf die Beglaubigung verzichtet werden. Durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Bundesbeiträge soll die Weiterentwicklung des Katasters gewährleistet werden. Zudem soll das bestehende Begleitgremium für die vier Betriebsjahre nach Abschluss der Evaluation weitergeführt werden.

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