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Regierungsrat unterstützt die Erhöhung der Integrationspauschale

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den Entwürfen für eine Revision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sowie der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen einverstanden.

Im April 2018 genehmigte der Bundesrat die Integrationsagenda Schweiz und entschied über die Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA). Diese Vorlage regelt zum einen die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz. Dabei soll die Integrationspauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene von heute 6 000 Franken auf neu 18 000 Franken erhöht werden. Gleichzeitig sollen der Erstintegrationsprozess und die Verwendung der Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung auf Verordnungsebene geregelt werden. Zum anderen regelt diese Vorlage die Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die anrechenbaren Kosten der Kantone für Betreuung und Sozialhilfe betragen insgesamt 100 Franken pro Tag und MNA. Davon soll der Bund gemäss Entscheid des Bundesrates in Zukunft 86 Franken übernehmen.

Der Regierungsrat ist mit den Entwürfen einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Bei der Erhöhung der Integrationspauschale solle aber darauf geachtet werden, dass die zusätzlichen Geldmittel nicht unverhältnismässig durch administrative Forderungen beansprucht und sie auch für integrationsfördernde Massnahmen ausserhalb der katalogisierten Angebote eingesetzt würden, schreibt der Regierungsrat.

Vernehmlassungsantwort Asylverordnung [pdf, 729 KB]