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Generelle Lohnanpassung der Besoldungen des Staatspersonals

Erstmals seit fünf Jahren hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau per 1. Januar 2019 eine generelle Lohnanpassung der Besoldungen des Staatspersonals von 0,3 Prozent beschlossen. Der Bund rechnet für 2018 mit einer Jahresteuerung von rund einem Prozent. Um die Kaufkraft zu erhalten und langjährige, gute Mitarbeitende, die in der Lohnstruktur oben anstehen, wertzuschätzen, hält der Regierungsrat eine massvolle generelle Lohnanpassung für gerechtfertigt. So kann der Vorsprung auf die Teuerung von knapp 3 Prozent in den kommenden Jahren dennoch ausgeglichen werden. Ausserdem hat er für individuelle Besoldungsanpassungen 0,4 Prozent der Gesamtlohnsumme festgesetzt. Die Gesamtlohnsumme wird damit um 0,7 Prozent erhöht, was im langjährigen Vergleich massvoll ist.