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Ja zur Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen

Der Regierungsrat begrüsst die Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Die Verordnungsänderung bezweckt einerseits die Stärkung der Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftungen. Durch die Erhöhung der Einflussmöglichkeiten der Anleger soll die Attraktivität der Anlagestiftungen gestärkt werden. Anderseits soll die Flexibilität der Anlagestiftungen bei der Anlage des Vorsorgevermögens durch verschiedene Massnahmen erhöht werden. Diese Flexibilisierung sowie die Verbesserung der Governance erachtet der Regierungsrat als sinnvoll.