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Regierungsrat ist für die Einführung eines Experimentierartikels

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung mehrheitlich. Mit den Massnahmen sollen die Kosten gesenkt werden. Die Einführung eines Beschwerderechts für Versicherer lehnt der Regierungsrat entschieden ab, weil dies in seinen Augen die Kosten in die Höhe treiben würde.

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ergänzen. Im Fokus stehen ein KVG-Experimentierartikel, der innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des normalen Rahmens des KVG ermöglicht, sowie die Stärkung der Rechnungskontrolle, Massnahmen im Bereich der Tarife und der Kostensteuerung und ein Referenzpreissystem bei patentabgelaufenen Arzneimitteln.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich, insbesondere die Schaffung eines Experimentierartikels sowie – unter Beteiligung der Kantone – die Schaffung eines nationalen Tarifbüros. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern schreibt, lehnt der Regierungsrat jedoch die Einführung eines Beschwerderechts für Versicherer mit aller Deutlichkeit ab. Ein solches würde nach Ansicht des Regierungsrats die Kosten nicht dämpfen, sondern durch kostenintensive Rechtsstreitigkeiten im Gegenteil in die Höhe treiben.

Vernehmlassungsantwort Kostendämpfende Massnahmen [pdf, 132 KB]