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Mehr preiswerte Generika abgeben

Der Regierungsrat begrüsst es, dass der Bund die Abgabe von preiswerten Generika fördern und Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erzielen möchte. Er bejaht deshalb eine entsprechende Anpassung des Vertriebsanteils in der Krankenpflege-Leistungsverordnung.

Mit der Anpassung des Vertriebsanteils wird das Abgeltungsmodell für die Vertriebsleistung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln neu geregelt. Betroffen sind in erster Linie Apotheken, Ärzte und Spitalambulatorien, die rezeptpflichtige Medikamente abgeben. Mit der Anpassung sollen negative Anreize bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln vermindert und die Abgabe von preiswerten Generika gefördert werden. Mit weiteren Anpassungen bei der Berechnung des Vertriebsanteils sollen Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung möglich sein.

Der Regierungsrat begrüsst diese Anpassungen, macht aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dadurch kleine Apotheken in ihrer Existenz bedroht sein können. Er ersucht daher um eine aufmerksame Beobachtung der Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft durch das Bundesamt für Gesundheit. Gegebenenfalls sollen rasch und entschlossen Massnahmen insbesondere zum Schutz kleiner Apotheken ergriffen werden. Die Bedeutung einer dichten Versorgungslandschaft – so der Regierungsrat – sei für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sehr bedeutend.

Vernehmlassungsantwort Generika [pdf, 127 KB]

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