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Regierungsrat ist gegen die vorgeschlagene Änderung des Arbeitsgesetzes

Der Regierungsrat stimmt keinem der zwei Vorentwürfe für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vorbehaltlos zu. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben schreibt, sieht er bei den vorgeschlagenen Lösungen einige Nachteile.

Mittels je einer parlamentarischen Initiative wollten die beiden Ständeräte Konrad Graber (CVP/LU) und Karin Keller-Sutter (FDP/SG) das Arbeitsgesetz anpassen. Dabei geht es einerseits um die Flexibilisierung der Arbeitszeit mittels der Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells und andrerseits um die Einführung der Vertrauensarbeitszeit. Beide Vorstösse richten sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion und Fachpersonen mit wesentlichen Entscheidungsbefugnissen in ihrem Fachgebiet.

Nun hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben zwei Vorentwürfe für die Änderung des Arbeitsgesetzes vorgelegt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass beide Initiativen unterstützungswürdige Ziele anstreben, da die Arbeitszeitmodelle an die heutige Realität und die gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden sollen. Dennoch stimmt er keinem Entwurf vorbehaltlos zu, da sich «bei den vorgeschlagenen Lösungen einige Nachteile insbesondere im Vollzug und bezüglich des Kontrollaufwandes zeigen», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Vernehmlassungsantwort Arbeitsgesetz [pdf, 23 KB]