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Rückerstattung von PostAuto-Abgeltungen vertraglich geregelt

Aus den unrechtmässigen Umbuchungen der PostAuto Schweiz AG fliessen 1,3 Millionen Franken an den Kanton Thurgau zurück. Der Regierungsrat hat sowohl der Rahmenvereinbarung über die Rückerstattung von PostAuto-Abgeltungen als auch der Vereinbarung über die Rückerstattung von PostAuto-Abgeltungen an den Kanton Thurgau und seine Gemeinden zugestimmt.

Das Bundesamt für Verkehr hat im Februar 2018 im Rahmen einer Revision festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG seit 2007 Gewinne mit unrechtmässigen Umbuchungen verschleierte. In der Folge haben das Bundesamt für Verkehr, die Kantone und die Gemeinden zu hohe Abgeltungen an die PostAuto bezahlt. Aus diesem Grund bezahlt die PostAuto Schweiz AG insgesamt 188,1 Millionen Franken an den Bund, die Kantone und die Gemeinden zurück. Mit der nun vorliegenden Vereinbarung über die Rückerstattung der PostAuto-Abgeltungen an den Kanton Thurgau und seine Gemeinden anerkennen die PostAuto Schweiz und der Kanton Thurgau die Richtigkeit der Rückerstattung. Diese beläuft sich inklusive Zinsen auf 1,307 Millionen Franken.

Von diesen gut 1,3 Millionen Franken gehen 2 944 Franken an die Politische Gemeinde Horn und 5 525 Franken an die Sekundarschulgemeinde Müllheim für direkt mitfinanzierte Postautolinien. Ansonsten gibt es keine Gemeinden im Kanton Thurgau, welche direkt an PostAuto zu hohe Abgeltungen bezahlt haben. An die vom Kanton Thurgau zu viel bezahlten Abgeltungen haben die Gemeinden einen Drittel über ihre Beiträge an den regionalen Personenverkehr mitfinanziert. Vom verbleibenden Rückerstattungsbetrag fliesst daher ein Drittel oder 432 000 Franken an die Gemeinden zurück. Diese Rückerstattung wird mittels einer Reduktion des Gemeindebeitrags an den regionalen Personenverkehr im Jahr 2019 erfolgen.