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Regierungsrat begrüsst Anpassungen des Sozialversicherungsrechts

Der Regierungsrat ist einverstanden mit den geplanten Änderungen des Sozialversicherungsrechts und den Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten (Observation), wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. In einigen Bereichen besteht jedoch Konkretisierungsbedarf zugunsten eines einheitlichen, effizienten Vollzugs und einer hohen Rechtssicherheit.

Da der europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass im schweizerischen Sozialversicherungsrecht eine genügende gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten fehlt, hat die Bundesversammlung am 16. März 2018 eine entsprechende Anpassung verabschiedet. Da jedoch das Referendum ergriffen wurde, fand am 25. November 2018 eine entsprechende Volksabstimmung statt. Das Volk sagte mit 64,7 Prozent Ja zum Sozialversicherungsrecht und dazu, dass Versicherte, die von ihrer Sozialversicherung Leistungen erhalten, künftig bei Verdacht überwacht werden können.

Der Bund hat die Änderung des Sozialversicherungsrechts nun u.a. bei den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die gesetzlichen Änderungen. Er hat jedoch in Einzelpunkten Anmerkungen einzubringen. So spricht er sich dafür aus, dass entsprechende Anforderungen betreffend Observation im In- und Ausland klarer geregelt werden sollen. Ausserdem schreibt der Regierungsrat, dass es äusserst wichtig sei, dass die Anforderungen an die Spezialisten, die Observationen durchführen, eindeutig und unter Ausschluss von Interpretationsspielraum formuliert sind. Der Regierungsrat rät zudem, auf die Veröffentlichung des Verzeichnisses der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber zu verzichten, um eine wirkungsvolle Observation zu ermöglichen.

Vernehmlassungsantwort Observation Versichterer [pdf, 46 KB]