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Zinssatz zur Berechnung des Ertragswerts nicht kotierter Wertpapiere festgelegt

Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Zinssatz zur Berechnung des Ertragswerts nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2018 festgelegt. Er belässt den Kapitalisierungszinssatz wie bisher auf 9,5 Prozent.