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Ja zur Änderung des Rechtshilfegesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist einverstanden, dass eine Lücke bei der Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen geschlossen werden soll, wie es der Bund mit einer Änderung des Rechtshilfegesetzes beabsichtigt. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Das Rechtshilfegesetz ist bisher beschränkt auf die strafrechtliche Zusammenarbeit mit Staaten. Zwar wurden vereinzelt Rechtsgrundlagen zur Kooperation mit internationalen Straftribunalen geschaffen. Allerdings erlauben diese keine lückenlose Zusammenarbeit mit allen internationalen Strafinstitutionen. Die geplante Gesetzesänderung soll dies nun ermöglichen, ohne die Schweiz jedoch zu verpflichten.

open positions