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Ja mit Vorbehalten zu neuen Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften

Der Bundesrat will verschiedene Verkehrsregeln den sich gewandelten Anforderungen anpassen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Mit den verschiedenen Neuerungen ist der Regierungsrat des Kantons Thurgau weitgehend einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Allerdings meldet er zu einzelnen Bestimmungen Vorbehalte an.

Die geplanten Neuerungen betreffen unter anderem die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, die rechtliche Verankerung des «Reissverschlusses», die Möglichkeit des Rechtsvorbeifahrens, das Velofahren für Kinder auf dem Trottoir usw.

Der Neuerung, dass Fahrzeugführer mit der gebotenen Vorsicht rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren dürfen, steht der Regierungsrat skeptisch gegenüber. Er begrüsst zwar diese Lockerung im Sinne der Verbesserung des Verkehrsflusses grundsätzlich. Er fragt sich allerdings, ob nicht eine generelle Aufhebung des Rechtsüberholverbots konsequenter wäre als die vorgeschlagene teilweise Lockerung. Und er schreibt dazu: «Aus Sicht der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der polizeilichen Kontrollorgane wird mit der neuen, sehr offenen Formulierung die Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen kaum möglich sein. Der Gesetzgeber schafft hier eine neue Rechtsunsicherheit». Er fordert deshalb, dass dieser Passus entweder präzisiert oder das Rechtsvorbeifahren generell erlaubt wird.

Im Weiteren sieht der Bund vor, die Geschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhängern auf Autobahnen und Autostrassen von 80 auf 100 km/h zu erhöhen. Dies lehnt der Regierungsrat ab, weil es auf der linken Fahrbahn auf Autobahnen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen würde, da der Schwerverkehr überholt werden könnte. Dadurch würden die Autos mit Anhänger mit maximal 100 km/h den Verkehrsfluss auf der Überholspur zusätzlich verlangsamen und die Durchlaufkapazität verkleinern. Zudem seien die meisten in der Schweiz zugelassenen Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h typengeprüft, so der Regierungsrat weiter. Dies hätte zur Folge, dass für jeden Anhänger abgeklärt werden müsste, ob er auch für 100 km/h zugelassen werden könne oder nicht.

Ebenfalls nicht einverstanden ist der Regierungsrat damit, dass Kinder bis zwölf Jahre künftig auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren dürfen. Dazu schreibt er: «Die Freigabe des Trottoirs für alle Radfahrerinnen und Radfahrer bis zwölf Jahre birgt ein erhöhtes Risiko, weil die Sichtverhältnisse von einmündenden Strassen auf das Trottoir vielfach zu wenig gegeben sind». Trottoirs sollten jedoch durch die Behörden situativ freigegeben werden können.

Schliesslich moniert der Regierungsrat, dass Feuerwehrfahrzeuge, die als schwere Arbeitsmotorwagen gelten, neu vom Fahrverbot für Lastwagen erfasst werden sollen. Ein solches Verbot würde es den Feuerwehren aber verunmöglichen, notwendige Übungsfahrten oder Einsatzübungen in den entsprechenden Gebieten durchzuführen. Deshalb wird beantragt, Feuerwehrfahrzeuge von diesem Verbot auszunehmen und eine Ausnahmeregelung aufzunehmen.

Vernehmlassungsantwort_Verkehrsregeln.pdf [pdf, 18 KB]