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Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung einverstanden

Der Regierungsrat ist mit der vom Departement des Inneren vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung einverstanden. Die Leistungen der Militärversicherung werden überprüft und teilweise denjenigen der Unfallversicherung angeglichen.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Militärversicherung im Jahr 1994 wurden zwar Anpassungen vorgenommen, das Gesetzeswerk jedoch nie eigenständig revidiert. Demgegenüber haben sich die Gesetzgebungen anderer Sozialversicherungen gewandelt. Die vorliegende Revision hat insbesondere zum Ziel, die Synergien zwischen der Militärversicherung und der Unfallversicherung (Suva) zu verbessern und eine gewisse Annäherung der Militärversicherung an die Leistungen der Unfallversicherung vorzunehmen.

Unter anderem wird der Kreis der versicherten Personen angepasst, um die Reformen der Armee und des Zivilschutzes zu berücksichtigen Mit dieser Revision sollen innerhalb der Suva, welche auch die Militärversicherung führt, grössere Synergien im Verwaltungsbereich und längerfristig Einsparungen von rund 10 Mio. Franken pro Jahr erreicht werden.

Vernehmlassungsantwort Militaerversicherung  [PDF, 20.0 KB]