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Ja zur Finanzinstituts- und Aufsichtsorganisationenverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die ihm zur Vernehmlassung vorgelegten Finanzinstituts- und Aufsichtsorganisationenverordnung. Es handelt sich dabei um Ausführungsbestimmungen zu den entsprechenden Gesetzen. Vorbehalte macht der Regierungsrat zur Finanzdienstleistungsverordnung. Sie führe in der vorliegenden Form zu Widersprüchen zwischen Gesetz und Verordnung, wirtschaftlich nicht vertretbaren Lösungen und einer Einengung von Anlagetiteln, so der Regierungsrat.