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Neuerungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz zur administrativen Entlastung ist sinnvoll

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau erachtet die vom Bund vorgeschlagenen Neuerungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz zur administrativen Entlastung als sinnvoll. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Mit der Revision soll die Pflicht zur Annahme einer Zwischenbeschäftigung während des Bezugs einer Kurzarbeitsentschädigung gestrichen werden. Auch die gleichlautenden Bestimmungen für die Schlechtwetterentschädigung sollen angepasst werden. Im Weiteren soll die gesetzliche Grundlage für die rasche Umsetzung von E-Government alle Akteure administrativ entlasten. Dazu schreibt der Regierungsrat: «Insbesondere die Umsetzung der E-Government-Strategie sollte die längst fälligen technologischen Anpassungen im Vollzug der Arbeitslosenversicherung ermöglichen.»