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Regierungsrat will Versorgungssicherheit hochhalten

Der Regierungsrat stimmt der Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes grundsätzlich zu, da sie ein wichtiger Schritt für die Energiestrategie 2050 sei. Er beantragt aber, dass für die Endverbraucher in der Grundversorgung keine Produkte mehr angeboten werden sollen, die nur importierten Strom oder nur Strom aus Kernkraftwerken enthalten.

Mit der Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes sind Anpassungen in der Ausgestaltung des Strommarktes vorgesehen mit dem Ziel, langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern sowie die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu stärken. Insbesondere ist die vollständige Öffnung des Strommarktes vorgesehen. Weiter sollen regulatorische Defizite des bestehenden Gesetzes beseitigt sowie das Gesetz hinsichtlich Verursachergerechtigkeit, Effizienz und Transparenz in der Netzregulierung optimiert und gewisse Rollen beziehungsweise Verantwortlichkeiten geklärt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Teilrevision grundsätzlich zu. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt, betrachtet der Regierungsrat die vorgeschlagene Teilrevision als wichtigen Bestandteil der Energiestrategie 2050, die von der Schweizer Stimmbevölkerung im Mai 2017 gutgeheissen wurde.

Bei den Rahmenbedingungen für die vollständige Strommarktöffnung stellt der Regierungsrat aber den Antrag, dass Endverbraucher in der Grundversorgung nur zwischen Produkten mit einem Anteil an Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien wählen können. Produkte, die nur importierten Strom oder nur Strom aus Kernkraftwerken enthalten, sollen hingegen nicht angeboten werden, dies als wichtigen Beitrag zur Stützung der einheimischen Wasserkraft. Ausserdem beantragt der Regierungsrat, dass das Messwesen für alle Endverbraucher liberalisiert werden soll, und nicht nur für Endverbraucher mit einer Anschlussleistung von mehr als 30 Kilovoltampere (kVA).

Vernehmlassungsatwort Stromversorgungsgesetz [pdf, 132 KB] [pdf, 132 KB]