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Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Unterstützung humanitärer Hilfsaktionen

Der Regierungsrat hat dem Departement für Finanzen und Soziales (DFS) für die Jahre 2019 bis 2022 jährlich 150 000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Unterstützung humanitärer Hilfsaktionen übertragen. Das DFS bestimmt die Empfängerinnen und Empfänger der einzelnen Beiträge und informiert darüber den Regierungsrat. Ebenfalls für die Jahre 2019 bis 2022 hat der Regierungsrat dem Kulturamt jährlich 250 000 Franken aus dem Lotteriefonds übertragen. Dieser Betrag wird vom Kulturamt für die Verwaltung des Lotteriefonds mit Administration, Rechnungsführung, Abklärungen, Beratungen sowie Entschädigungen für Fachexpertinnen und Fachexperten verwendet.

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