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Erschliessung des Unterwerks Hemishofen (SH) als Versorgungsroute rechtlich gesichert

Der Regierungsrat hat die Strasse Basadingen – Rheinklingen – Kantonsgrenze Schaffhausen in die Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte aufgenommen. Damit wird die Erschliessung des Unterwerks Hemishofen (SH) als Versorgungsroute rechtlich gesichert und die Strecke für Ausnahmetransporte des Typs III zugelassen.