Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Regierungsrat genehmigt Leistungsauftrag mit der Spital Thurgau AG

Die Spital Thurgau AG hat vom Kanton einen Leistungsauftrag in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 wird der Leistungsauftrag vom Regierungsrat genehmigt. Der Leistungsauftrag regelt die Umsetzung der Aufgaben im Umfang der Spitalplanung und die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben sowie deren Finanzierung.

Der Regierungsrat erteilt jedem Spital auf der Spitalliste einen Leistungsauftrag für die Dauer von vier Jahren. Die Leistungsaufträge werden den Trägerschaften der Listenspitäler erteilt. Die Spital Thurgau AG hat einen Leistungsauftrag für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie für die Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen, die Psychiatrischen Dienste in Münsterlingen, die Rehabilitationsklinik St. Katharinental sowie den weiteren angegliederten Institutionen. Der Leistungsauftrag regelt im Wesentlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen und konzeptionellen Grundlagen sowie die allgemeinen Leistungen und Auflagen, die für alle Listenspitäler gelten. Im Weiteren werden die Leistungen in den einzelnen Bereichen näher umschrieben. Schliesslich enthält der Leistungsauftrag die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Aus-, Weiter- und Fortbildung, das Qualitätsmanagement sowie die Finanzierung und das Berichtswesen. Die Leistungsaufträge beschlagen einen wesentlichen Versorgungsbereich der Gesundheitsversorgung für den Kanton Thurgau. Sie werden Interessierten auf Anfrage beim Amt für Gesundheit zugänglich gemacht.

open positions