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Mehr Rechtssicherheit für Speicher- und Laufkraftwerke

Der Regierungsrat begrüsst es, wenn im Wasserrechtsgesetz bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken mit der Definition des Begriffs «Ausgangszustand» Rechts- und Planungssicherheit geschaffen wird.

Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als drei Megawatt muss zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die bisherige Praxis hat aber gezeigt, dass Unsicherheiten bestehen, was unter dem Begriff «Ausgangszustand» zu verstehen ist. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats deshalb einen Vorentwurf zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben.

Im von der Kommission erarbeiteten Vorentwurf wird der Ausgangszustand eindeutig festgelegt, und zwar als Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Ist-Zustand). Die Festlegung hat zur Folge, dass dieser Zustand sowohl bei der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts im Hinblick auf ein Verfahren um erstmalige Konzessionserteilung, als auch bei einer Konzessionserneuerung den Prüfungen zugrunde zu legen ist. Gleichzeitig dient dieser Zustand als Referenzgrösse dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind.

Der Regierungsrat begrüsst laut Vernehmlassungsantwort, dass mit dem Entwurf Rechts- und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber und Investoren geschaffen wird. Wörtlich heisst es dazu: «Mit der neuen Definition wird eine klare und einfache Regelung geschaffen.» Im Weiteren schreibt der Regierungsrat, dass diese Neuerung einen wichtigen Mosaikstein für den Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen und für einen vernünftigen Ausbau darstelle.

Vernehmlassungsantwort Wasserrechtsgesetz [pdf, 21 KB]