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Beitrag aus dem Lotteriefonds für Ankaufskommission für bildende Kunst

Gemäss Kulturkonzept für die Jahre 2019 – 2022 gewährt der Regierungsrat der Ankaufskommission für bildende Kunst jedes Jahr einen Betrag von 100 000 Franken aus dem Lotteriefonds. Der Regierungsrat hat nun den Betrag für das Jahr 2019 gesprochen. Das Geld steht für Ankäufe von Werken Thurgauer Kunstschaffender zur Verfügung und dient der Kunstförderung im Kanton. Die Ankaufskommission verfasst jeweils einen Bericht zuhanden des Regierungsrates über die getätigten Käufe. Den Bericht über das Jahr 2018 mit Ankäufen von Werken von Ernst Thoma, Richard Tisserand, Günther Wizemann und Cécile Wick hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen.