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Regierungsrat genehmigt Leistungsauftrag mit privaten Thurgauer Listenspitälern

Neun private Spitäler, die auf der Thurgauer Spitalliste sind, haben vom Kanton einen Leistungsauftrag. Der Regierungsrat hat diese Leistungsaufträge für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 genehmigt. Sie führen unter anderem die Kooperationspartner, zusätzliche Leistungsaufträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen, Qualitätsmanagement und Berichtswesen auf.

Der Regierungsrat erteilt jedem Spital auf der Spitalliste einen Leistungsauftrag gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Im Thurgau sind das in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation folgende Spitäler: Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG, Kreuzlingen; Klinik Seeschau AG, Kreuzlingen; Venenklinik Bellevue AG, Kreuzlingen; Clienia Littenheid AG; Klinik Aadorf AG; Klinik für geriatrische Rehabilitation Tertianum Neutal, Berlingen; Klinik Schloss Mammern AG, Rehaklinik Dussnang AG und Rehaklinik Zihlschlacht AG.

Die Leistungsaufträge regeln im Wesentlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die allgemeinen Leistungen und Auflagen, die spezifischen Aufträge sowie die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Aus-, Weiter- und Fortbildung, das Qualitätsmanagement sowie die Finanzierung und das Berichtswesen. Sie werden Interessierten auf Anfrage beim Amt für Gesundheit zugänglich gemacht.