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Krebsregister Thurgau wird Teil des Krebsregisters Ostschweiz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Leistungsvereinbarung mit der Krebsliga Ostschweiz genehmigt. Diese ist ab 1. März 2019 für die Krebsregistrierung im Kanton Thurgau zuständig. Das Krebsregister Thurgau wird damit in das künftige Krebsregister Ostschweiz überführt.

Seit 2012 werden im Kanton Thurgau Krebsneuerkrankungen und ihr Verlauf im Krebsregister Thurgau erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage, um die medizinische Versorgung zu optimieren, Rückschlüsse auf die Entstehung von Krebserkrankungen zu gewinnen, zielgerichtet Forschung zu betreiben und Vorsorgemassnahmen einzuleiten. Das Krebsregister Thurgau hat diese Aufgabe in den letzten sieben Jahren anerkanntermassen gut erfüllt. Die Datenlieferungen an das Nationale Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung zeichneten sich jeweils durch eine hohe Qualität aus.

Im Rahmen einer Standortbestimmung im Herbst 2018 empfahl der Registerrat des Krebsregisters Thurgau dennoch, die Krebsregistrierung in Zusammenarbeit mit einem grösseren Register anzustreben. Gemäss seiner Beurteilung fehlt dem Krebsregister Thurgau die kritische Grösse, um seinen Betrieb nachhaltig sicherstellen zu können. Mit dem von der Krebsliga Ostschweiz geführten Krebsregister St. Gallen – Appenzell – Fürstentum Liechtenstein konnte inzwischen ein idealer Partner gefunden werden. Das Krebsregister mit Sitz in St. Gallen ist bereits 1980 gegründet worden und verfügt somit über lange Erfahrungen in der Krebsregistrierung. Durch die Übernahme des Krebsregisters Thurgau entsteht ein regional gut verankertes Krebsregister für die ganze Ostschweiz, das die gesetzeskonforme Umsetzung der Krebsregistrierung langfristig sichert. Es wird ab 1. März 2019 für die Krebsregistrierung im Kanton Thurgau zuständig sein und auch die registrierten Daten des Krebsregisters Thurgau übernehmen. Künftig wird es den Namen Krebsregister Ostschweiz tragen.

Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Krebsliga Ostschweiz genehmigt. Mit deren Inkrafttreten wird die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Thurgauischen Stiftung für Wissenschaft und Forschung aufgehoben. Die Stiftung war bei Gründung des Krebsregisters Thurgau bewusst als Rechtsträgerin gewählt worden, um dessen Unabhängigkeit sicherstellen zu können. Diesen Anspruch kann auch die Krebsliga Ostschweiz als gemeinnützige und unabhängige Institution bestens erfüllen.