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Breitere Verwendung der AHV-Nummer erlauben

Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Neu sollen Behörden generell die AHV-Nummer verwenden dürfen. Dazu soll das AHV-Gesetz entsprechend angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst diese Gesetzesrevision. Er verlangt aber, dass dabei dem Datenschutz gebührend Rechnung getragen wird.

Der Bundesrat will dem Anliegen von Behörden auf allen drei staatlichen Ebenen entgegenkommen, welche die AHV-Nummer bei ihrer Verwaltungsarbeit vermehrt verwenden wollen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden neu generell die AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden dürfen. Institutionen ohne Behördencharakter, denen gesetzlich die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde, sollen hingegen weiterhin eine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Verwendung der AHV-Nummer benötigen. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator erlaubt eine automatische, rasche und genaue Aktualisierung der Personenattribute bei Personenstandsänderungen. Bei der Bearbeitung von Datensätzen wird der Verwaltungsaufwand gesenkt. Die Gesetzesänderung führt nicht dazu, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken häufiger miteinander verknüpft werden als bisher, denn die strikten gesetzlichen Bedingungen dafür bleiben unverändert.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die grundsätzlich erlaubte systematische Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden einen Paradigmenwechsel darstelle, den er begrüsse. Er fordert jedoch einen wirksamen Datenschutz, weil der Systemwechsel die technischen Voraussetzungen schaffe, alle eine Person betreffenden Akten zusammenzuführen und sich so ein umfassendes Bild über einzelne Personen zu bekommen. Er begrüsst es deshalb ausdrücklich, dass mit der systematischen Verwendung der AHV-Nummer keine Datenbanken verknüpft werden sollen. Zudem fordert er folgende Ergänzung im Gesetz: «Datensätze, welche die AHV-Nummer verwenden, dürfen nicht miteinander verknüpft und nicht in einer Datenbank aggregiert werden».

Vernehmlassungsantwort AHV Nummern [pdf, 139 KB]

Die AHV-Nummer

Die AHV-Nummer ist eine Personen-Identifikationsnummer, die – im Gegensatz zur früheren AHV-Nummer – keinerlei Informationen über ihre Trägerin oder ihren Träger enthält. Sie wird nach dem Zufallsprinzip generiert, existiert genau einmal und bleibt lebenslang unverändert.

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