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Zusätzliche Bundesgelder für die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau hat ein Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Thurgau erarbeitet, das vom Bund mitfinanziert wird. Für die Jahre 2019 bis 2021 stehen zusätzlich 450 000 Franken an Bundesgeldern für Projekte der Kinder- und Jugendförderung im Thurgau zur Verfügung.

Bisher haben lokale Akteure, Politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden, Vereine und teilweise der Kanton die Aktivitäten der Kinder- und Jugendförderung im Thurgau finanziert. Neu beteiligt sich auch der Bund für drei Jahre. Dies ermöglicht das nationale Kinder- und Jugendfördergesetz (Art. 26 KJFG), das seit 2013 in Kraft ist. Das Förderprogramm wird von der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF) umgesetzt, die seit zehn Jahren mit der Umsetzung der kantonalen Konzepte für ein koordiniertes Vorgehen in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik betraut ist.

Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes verfolgt das Ziel, die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Thurgau weiterzuentwickeln und neue Projekte in den Gemeinden zu stärken. Die finanzielle Unterstützung soll möglichst direkt an Projekte in den Gemeinden und an die Kinder und Jugendlichen fliessen. Entsprechende Gesuche können an die Fachstelle KJF gestellt werden.

Verschiedene Projekte profitieren von den Bundesgeldern

Ein grosser Teil der finanziellen Unterstützung durch den Bund ist für die Stärkung der kommunalen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise eine direkte Mitfinanzierung von lokalen Kinder- und Jugendprojekten oder die Förderung des Ausbaus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch gemeindeübergreifende Zusammenarbeit. Auch Projekte zur Medienkompetenz und Gewaltprävention werden unterstützt. Um die politische Partizipation der Kinder und Jugendlichen zu fördern, stehen zudem Mittel für den Aufbau eines kantonalen Jugendparlaments oder auf Gemeindeebene für eine Jugendkommission oder einen Kinderrat zur Verfügung.

Kinderrechte als Grundlage

Die kantonale Kinder- und Jugendförderung umfasst auch die Bekanntmachung und Stärkung der UN-Kinderrechte, damit Kinder in ihrem Lebensumfeld, in der Familie und Gemeinde ihre zugesprochenen Rechte erhalten. Dazu gehört ebenso die UNICEF-Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde», welche die Gemeinden bei der Gestaltung einer kinderfreundlichen Umgebung begleitet. Politische Gemeinden, die daran teilnehmen, profitieren ebenfalls von den Bundesgeldern.

Weitere Informationen zu geplanten Aktivitäten sowie die Gesuchsunterlagen sind auf der Webseite der Fachstelle KJF www.kjf.tg.ch (Rubrik Gesuche und Rubrik Kinder- und Jugendförderung, Kantonales Programm Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik [Art. 26 KJFG] 2019 – 2021) abrufbar.

Kantonale Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF)

Die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen setzt sich seit 2010 dafür ein, die Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Kanton Thurgau weiter zu verbessern. Dabei stehen das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen, der Schutz und die Förderung der Familie sowie die Anerkennung ihrer Leistungen im Vordergrund. Die Vernetzung und Koordination sowohl privater als auch staatlicher Angebote in diesen Bereichen gehören zu den Kernaufgaben der Fachstelle. Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF). Pascal Mächler und Jasmin Gonzenbach-Katz. Regierungsgebäude, Zürcherstrasse 188, 8510 Frauenfeld. Telefon 058 345 57 61, Homepage www.kjf.tg.ch
 

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