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Änderungen des Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren

Der Regierungsrat setzt die Änderungen des Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren sowie die entsprechende Verordnung auf den 1. März 2019 in Kraft. Bei den Änderungen handelt es sich um die Folgen des Gegenvorschlags des Grossen Rates zur thurgauischen Volksinitiative «Kulturlandschutz/LN/FFF bei Gewässerkorrektionen». Diese wurde im November 2016 eingereicht. Der Grosse Rat lehnte die Initiative ab, stimmte aber im Januar 2018 dem Gegenvorschlag zu. Die Initianten zogen daraufhin ihre Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurück. Der Gegenvorschlag unterstand dem fakultativen Referendum, das jedoch nicht ergriffen wurde. Deshalb können die Änderungen im Gesetz und in der Verordnung nun in Kraft gesetzt werden.