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Persönlichtkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung

Die Persönlichkeit soll auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung geschützt werden. Das verlangt eine Parlamentarische Initiative, zu der sich der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für soziale Sicherheit des Ständerates positiv äussert. Gemäss Initiative sollen die Verhältnismässigkeit und der Persönlichkeitsschutz gestärkt werden, wenn der Bund bei den Versicherern Daten über alle Versicherten erhebt. Zudem sollen Daten nur gruppiert erhoben werden dürfen, damit einzelne Versicherte nicht identifiziert werden können. Der Regierungsrat schreibt, dass er die Gesetzesrevision aus sachlichen und datenschutzrechtlichen Überlegungen begrüsse.