Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Ja zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Neuerungen beim Versicherungsaufsichtsgesetz. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Finanzdepartment. Die vorgesehene Teilrevision des Gesetzes enthält Regeln zur Sanierung von Versicherungsunternehmen, führt zu Erleichterungen für Versicherungen mit bestimmten Geschäftsmodellen und auferlegt den Versicherungsvermittlern in bestimmten Fällen Regeln zum Verhalten gegenüber ihren Kunden. Der einzige Hinweis des Regierungsrates zur Vorlage betrifft die kantonalen Gebäudeversicherungen. Diese – so schreibt der Regierungsrat – dürfen weder dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstellt noch darf aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz eine Bundesaufsicht über die kantonalen Gebäudeversicherungen abgeleitet werden.