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Stipendienvergabe den geänderten Verhältnissen anpassen

Nachdem die letzte ordentliche Überprüfung der Stipendienverordnung im Jahr 2013 erfolgte, hat der Regierungsrat die Verordnung nun wieder den veränderten Verhältnissen angepasst. Damit wird die Leistungsfähigkeit der kantonalen Ausbildungsförderung erhalten, die Stipendienberechtigung vereinfacht und ihre Transparenz erhöht.

Die Revision der Stipendienverordnung enthält unter anderem einen Systemwechsel bei der Ermittlung des Elternbeitrags. Neu wird das tatsächlich verfügbare Einkommen der Eltern – neben dem Vermögen – massgebend zur Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Systemwechsel zur Verwendung des Totals aller Einkünfte für die Berechnung des Elternbeitrags entspricht den Berechnungsempfehlungen zum Stipendienkonkordat und erfüllt die Forderungen nach einer weiteren Harmonisierung der kantonalen Stipendienvergabe. Die Änderung führt nebst der Harmonisierung auch zu administrativen Vereinfachungen.

Weitere Anpassungen werden bei der Stipendienpraxis vorgenommen. Für jede in der Schweiz beitragsberechtigte Person in Ausbildung soll ein Kanton zuständig sein. In der Praxis zeigen sich immer wieder Abgrenzungsprobleme in der kantonalen Zuständigkeit, beispielsweise wenn die Eltern in unterschiedlichen Kantonen wohnen. Mit einer neuen Formulierung, die in allen Kantonen analog gilt, wird der stipendienrechtliche Wohnsitz für sämtliche Konstellationen definiert.

Im Weiteren werden die Kostenpauschalen für die Versicherung erhöht, ebenso enthält die Revision redaktionelle Klärungen. Unter anderem werden jeweils beide Geschlechter genannt. Alle Anpassungen führen zu jährlichen Mehrkosten von 170 000 Franken.