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Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen zum ETH-Gesetz

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen zum ETH-Gesetz. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Die beantragten Neuerungen betreffen im Wesentlichen zwei noch nicht umgesetzte Corporate-Governance-Leitsätze, diverse personalpolitische Änderungen und aufsichtsrechtliche Fragen. Der Regierungsrat regt einzig bezüglich Corporate Governance an, die Teilnahme der institutionellen Mitglieder an den Sitzungen des ETH-Rats ohne Stimmrecht vorzusehen.