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Einwände gegen die Revision des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Der Bundesrat plant die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV). In der Verordnung wird geregelt, wer was zu zahlen hat bei der Stilllegung und beim Abbruch von Kernanlagen sowie bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Die Revision enthält unter anderem Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Beiträge verwendet werden. Diese lehnt der Regierungsrat des Kantons Thurgau ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.

Die SEFV schreibt vor, dass die Kostenstudien alle fünf Jahre gestützt auf aktuelle technische und wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert werden müssen. So können Unsicherheiten mit der Zeit systematisch reduziert werden. Der Regierungsrat schreibt dazu, dass Erfahrungen mit der Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken bis jetzt spärlich und in der Schweiz gar nicht vorhanden seien. Die im Rahmen der SEFV bisher durchgeführten Kostenstudien hätten immer zu einer Anpassung nach oben geführt. Dabei müssten aber auch die wirtschaftlichen Interessen der Kernkraftwerkbetreiber berücksichtigt werden. Zudem hätten der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds einen äusserst langfristigen Anlagehorizont. Daher sei es nicht sinnvoll, bei der voraussichtlichen Anlagerendite und der Teuerungsrate in kurzen Abständen auf Veränderungen an den Finanzmärkten zu reagieren und nun wie geplant sowohl die Anlagerendite als auch die Teuerungsrate zu senken. Diesen sinkenden Zinseffekt müssten die Kernenergiebetreiber mit massiv höheren Beitragszahlungen kompensieren, womit ihnen Mittel entzogen würden, die andernorts für Investitionen insbesondere in den Unterhalt und Ersatz von bestehenden Wasserkraftwerken notwendig wären. Wenn diese Mittel fehlen, kann die Wasserkraft ihren im Rahmen der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Anteil nicht leisten. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Anpassungen bei der Anlagerendite und der Teuerungsrate ab.

Der Regierungsrat lehnt ebenso das vorgeschlagene Verbot ab, überschüssige Mittel aus den Fonds vor Vorliegen der Abschlussrechnung zurückzuerstatten. Dies würde dazu führen, dass enorme Summen in den Fonds angehäuft und weit über hundert Jahre blockiert würden. Angesichts der bereits bestehenden Überdeckung der Fonds spricht sich der Regierungsrat gegen dieses Verbot aus.

Vernehmlassungsantwort Sillegung- udn Entsorgungsfonds [pdf, 29 KB]