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Regierungsrat fordert Marschhalt in der Agrarpolitik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vom Bundesrat vorgelegte Agrarpolitik 2022 ab. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Er fordert einen Marschhalt und eine Weiterentwicklung der bisherigen Agrarpolitik mit einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion.

Gemäss Bundesrat soll die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) den Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen neue Perspektiven geben. Mit einer Anpassung in der Agrarpolitik sollen sich die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten behaupten, die Ressourcen effizient nutzen und die Umwelt schonen. Marktorientierung, unternehmerische Potenziale, Selbstverantwortung und die Innovationskraft in der Landwirtschaft sollen mit der AP22+ gestärkt werden.

Der Regierungsrat sieht das zumindest teilweise anders und lehnt die Vorlage zum aktuellen Zeitpunkt ab. Seiner Meinung nach ist die bestehende Agrarpolitik, die erst seit 2014 in Kraft ist weiterzuentwickeln und zu vereinfachen. Er vermisst in zahlreichen Bereichen die notwendige Konkretisierung und Präzisierung. Er hält fest, dass derzeit diverse Projekte laufen, deren Resultate für die Ausrichtung der Agrarpolitik wegweisend sind. Die Gefahr falscher Schwerpunktsetzungen sei gross, wenn die Resultate dieser Projekte nicht abgewartet und einbezogen würden.

Bezüglich Direktzahlungen schreibt der Regierungsrat, dass ein massiver Umbau dieses Systems vorgeschlagen werde, ohne dass ein akuter Handlungsbedarf bestehe. Die vorgeschlagenen Änderungen würden sowohl von den Kantonen als auch von Bäuerinnen und Bauern insbesondere wegen der fehlenden Vollzugstauglichkeit abgelehnt. Die seit Jahren propagierten administrativen Vereinfachungen würden mit der AP22+ bei weitem verfehlt. Im Gegenteil: Die Einführung neuer, teils schwer erklärbarer Instrumente verkompliziere das System weiter. Dass das Projekt mit dem Schlagwort «administrative Vereinfachung» angepriesen werde, entspreche keineswegs der Wahrnehmung der Kantone. In der Weiterentwicklung der Direktzahlungen sei deshalb ein Marschhalt angezeigt. Zuerst soll das bestehende Konzept bewertet und anschliessend durch Bund, Branche und Kantone per 2026 weiterentwickelt werden.

Im Weiteren fordert der Regierungsrat mehr Forschung und Innovation zu Massnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln optimieren und generell eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft fördern. Dabei können die vorgeschlagenen Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge eine wichtige Rolle in einer gesamtbetrieblichen und nachhaltigen Ausrichtung einnehmen. Ebenfalls dringlich ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtsnorm betreffend der Autorisierung und der datenschutzkonformen Datenweitergabe durch Bäuerinnen und Bauern.

Zusammenfassend verlangt der Regierungsrat, die Agrarpolitik im Rahmen der heutigen Ausrichtung weiter zu entwickeln. Dies schaffe Planungssicherheit bei den Landwirten. Für den Kanton würden sich die administrativen und finanziellen Aufwände zur Umsetzung in Grenzen halten. Die eingesparten Mittel könnten für die Umsetzung von Projekten im Bereich Ressourcenschonung, Innovation und vereinfachte Administration eingesetzt werden. Die bestehenden Steuerungsmittel sollen weiter vereinfacht werden.

Vernehmlassungsantwort Agrarpolitik [pdf, 16 KB]