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Kantonale Geldspielgesetzgebung wird revidiert

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele hat zur Folge, dass auch die kantonalen Regelungen im Geldspielbereich angepasst werden müssen. Im Kanton Thurgau sind das Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz), das Lotteriegesetz und das Steuergesetz betroffen. Der Regierungsrat hat deshalb drei Entwürfe in die externe Vernehmlassung geschickt.


Im September 2017 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über Geldspiele verabschiedet. Das dagegen ergriffene Referendum wurde in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 verworfen. In der Folge sind das Geldspielgesetz und die Geldspielverordnung am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Nun sind die interkantonalen und kantonalen Bestimmungen der Geldspielregulierung bis spätestens am 31. Dezember 2020 zu überarbeiten.

Im Kanton Thurgau soll das Spielbetriebsgesetz durch ein Gesetz über Kleinspiele im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele ersetzt werden und das Lotteriegesetz durch ein Lotterie- und Sportfondsgesetz. Zusätzlich ist eine Anpassung des Steuergesetzes nötig. Der Regierungsrat hat diese drei Entwürfe, die vom Departement für Justiz und Sicherheit, vom Departement für Erziehung und Kultur sowie vom Departement für Finanzen und Soziales erarbeitet wurden, nun in eine breite externe Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis am 15. Juni 2019.

Die wichtigsten Änderungen im neuen Gesetz über Kleinspiele ergeben sich bei den Geschicklichkeitsspielautomaten, die bislang von den Kantonen geregelt und beaufsichtigt wurden. Neu fallen die Geschicklichkeitsspielautomaten in die Kategorie der Grossspiele. Für die Bewilligung und Aufsicht ist daher neu die interkantonale Geldspielaufsicht zuständig. Bei den Kleinspielen ist nach wie vor der Kanton für die Bewilligung und Aufsicht zuständig.

Mit dem neuen Lotterie- und Sportfondsgesetz wird die Verwendung des kantonalen Anteils der Reingewinne aus den Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen umfassender geregelt. Der Regierungsrat soll zudem ermächtigt bleiben, mit anderen Kantonen die gemeinsame Durchführung der Lotterien und Sportwetten durch Swisslos zu vereinbaren.

Gemäss Bundesrecht werden Spielerinnen und Spieler ihre Gewinne in den meisten Fällen nicht mehr versteuern müssen. So werden zum Beispiel alle Lotteriegewinne bis zu einer Million Franken steuerfrei sein. Entsprechend ist das kantonale Steuergesetz anzupassen.