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Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes stufenweise in Kraft gesetzt

Der Regierungsrat setzt die Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes, die der Grosse Rat am 5. Dezember 2018 beschlossen hat, stufenweise in Kraft. In der Individuellen Prämienverbilligung werden die gesetzlichen Vorgaben zu den Kantons- und Gemeindebeiträgen schrittweise ab 2019 umgesetzt. Der entsprechende Paragraf wird per 1. April 2019 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt wird auch die Regelung der Prämienverbilligung für junge Erwachsene in Ausbildung von der Verordnungsstufe auf Gesetzesstufe gehoben. Die Umsetzung der weiteren Anpassungen, insbesondere diejenige betreffend die Beiträge des Kantons an die Leistungen der Gemeinden für die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung, benötigt eine längere Vorlaufzeit, weshalb die entsprechenden Änderungen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz in einem Punkt angepasst.

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