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Teuerungsanpassung des Grundbedarfs der Sozialhilfe

Der Regierungsrat hat von der Teuerungsanpassung des Grundbedarfs der Sozialhilfe gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Kenntnis genommen. Für einen Einpersonenhaushalt wird damit der monatliche Grundbedarf für den Lebensunterhalt von 986 um 11 Franken auf 997 Franken erhöht. Der neue Grundbedarf für den Lebensunterhalt wird aus Rücksicht auf die kommunalen Budgetprozesse und in Übereinstimmung mit der schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz (SODK) ab dem 1. Januar 2020 angewendet.