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E-Voting für den Abstimmungssonntag vom 19. Mai wird ausgesetzt

Für den Kanton Thurgau ist der Entscheid der Post, ihr E-Votingsystem für die Abstimmung vom 19. Mai nicht einzusetzen, nachvollziehbar, da im Quellcode des laufenden Systems ein Fehler gefunden wurde. Er bedauert es zwar, dass das System für einmal nicht eingesetzt werden kann, unterstützt aber das Vorgehen, welches eine Korrektur des Quellcodes und eine erneute Expertenprüfung erlaubt. Er wird im Interesse der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger weiterhin daraufhin arbeiten, dass das System nach erfolgten Massnahmen für die Auslandschweizerinnen und –schweizer im Herbst für die Nationalratswahlen wieder zur Verfügung steht.

Der Kanton Thurgau folgte in Sachen E-Voting immer dem Grundsatz «Sicherheit vor Geschwindigkeit». Dieser steht auch in der jetzigen Situation im Vordergrund, wenn die Post ihr E-Votingsystem befristet aussetzt. Obwohl ein Fehler am Quellcode des laufenden Systems festgestellt wurde, ist die Architektur des Systems an sich nicht berührt. Die Urne selber blieb unversehrt und konnte nicht gehackt werden. Staatsschreiber Rainer Gonzenbach ist auch nach dem Intrusionstest nach wie vor überzeugt von der Lösung der Post: «Das System hat den Härtetest bestanden».

Der im bisher eingesetzten System gefundene Fehler wird von der Post selber als kritisch eingestuft, berührt aber die Architektur des Systems nicht. Es geht um die individuelle Verifizierbarkeit. Diese erlaubt den Stimmenden zu überprüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat. Dieser Fehler kann zu einzelnen ungültigen Stimmen führen, ist bei den bisherigen Abstimmungen aber nicht ausgenützt worden. Das Auftreten einer ungültigen Stimme wäre bei der Auszählung ohne weiteres festgestellt worden. Somit kann ausgeschlossen werden, dass es bei Abstimmungen in der Vergangenheit zu irgendwelchen veränderten Stimmen gekommen ist.

Die Post hat angekündigt, den Quellcode und somit den gefundenen Fehler zu korrigieren und den Quellcode im Anschluss erneut von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Diesen Entscheid begrüsst der Kanton Thurgau im Sinne einer Weiterentwicklung des Systems für seinen weiteren Einsatz in der Zukunft.