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Ja zur vorgeschlagenen Änderung des Asylgesetzes

Der Regierungsrat kann der vom Bund vorgeschlagenen Änderung des Asylgesetzes zustimmen, schreibt er in der Vernehmlassungsantwort an die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Die nun vorliegende Anpassung sieht vor, dass Personen mit dem Status der Schutzbedürftigkeit ihre Familien nach den gleichen Regeln nachziehen können wie vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer.