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Situation um die überbetrieblichen Kurse (üK) wird bereinigt

Alle Organisationen der Arbeitswelt (OdA), die in kantonalen Berufsfachschulen ihre üK durchführen, werden mit einer Einmalauszahlung von 1 500 Franken pro Quadratmeter entschädigt. Die Auszahlung erfolgt, wenn eine OdA ihre üK neu nicht mehr in einer Berufsfachschule durchführt oder wenn Investitionen in die üK-Räume notwendig werden. Für üK-Räume in Berufsfachschulen wird nach einem Neu- oder Umbau durch den Kanton eine Nettomiete von 120 Franken pro Quadratmeter erhoben. Damit wird eine altrechtliche Situation nachhaltig und für alle Verbände, die in den Berufsfachschulen ihre üK halten, bereinigt.

Die Werkstätten der überbetrieblichen Kurse (üK) am Berufsbildungszentrum Weinfelden sind seit längerem sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb plante der Regierungsrat 2015 einen vergrösserten Ersatzbau. Bei näheren Abklärungen stellte sich heraus, dass der Standort bei den Berufsfachschulen in Weinfelden wenig geeignet ist. Zudem zeigte sich, dass die damals vorgesehene Finanzierung zwischen dem Kanton und den betroffenen Verbänden zu einer Schlechterstellung für jene Verbände geführt hätte, die ihre üK schon länger in verbandseigenen Gebäuden durchführen. Eine solche ist jedoch nicht beabsichtigt und verstösst zudem gegen das Gleichbehandlungsgebot. Deshalb wurde intensiv nach neuen Lösungen gesucht.

Nun soll die altrechtliche Situation mittels einer Einmalentschädigung bereinigt werden. Die Auszahlung wird immer dann zum Tragen kommen, wenn Investitionen in die von den OdA benützten üK-Räume in kantonalen Gebäuden durch den Kanton zu tätigen sind, die über den normalen Unterhalt hinausgehen. Sie soll auch dann zum Tragen kommen, wenn eine OdA sich entscheidet, sich aus den kantonalen Gebäuden zurückzuziehen.

Die Auszahlung sämtlicher Verbände würde Kosten von 8,7 Millionen Franken für den Kanton ergeben. In der Gewinnverwendung 2018 des Kantons werden dem Grossen Rat bereits 5 Millionen Franken als Rückstellung beantragt. Für die weiteren Entschädigungen sind die entsprechenden Beträge in der Investitionsrechnung zu budgetieren. Der Gesamtbetrag von 8,7 Millionen Franken wird dem Grossen Rat in Form einer Budgetbeilage 2020 zur Genehmigung unterbreitet.

Im Weiteren werden die OdA, die in kantonalen Gebäuden ihre üK durchführen, nicht mehr lediglich eine Nutzungsentschädigung in der Höhe der ungefähren Nebenkosten tragen, sondern eine Nettomiete. Diese wird für alle OdA und in allen kantonalen Berufsfachschulen gleich gelten. Die Nettomiete wird auf 120 Franken pro Quadratmeter festgelegt und wird im Sinne einer transparenten, einfachen Handhabung künftig auch für alle anderen üK-Räume zur Anwendung gelangen. Auch diese Änderung gilt erst in jenen Fällen, in denen der Kanton Investitionen getätigt hat, die über den üblichen Unterhalt hinausgehen.

Schliesslich wird auch die finanzielle Unterstützung der üK neu geregelt. Vorgabe ist, die Gesamtsumme der kantonalen Unterstützung in der heutigen Höhe zu belassen. Künftig sollen aber alle Verbände, die im Kanton üK durchführen, gleich subventioniert werden – unabhängig davon, ob sie in eigenen Räumen üK durchführen oder in Räumen des Kantons. Zu Klärung dieser Fragen hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Allgemeines zu den überbetrieblichen Kursen (üK)

Die berufliche Grundausbildung erfolgt in der beruflichen Praxis, in der schulischen Bildung und in Ergänzung dazu in üK. Von den im Kanton Thurgau angebotenen üK wird rund ein Drittel in den Räumlichkeiten der kantonalen Berufsfachschulen durchgeführt, rund ein Drittel in Räumlichkeiten der OdA und rund ein Drittel ausserkantonal in privaten Räumlichkeiten der OdA.

Finanziert werden die üK in erster Linie durch die OdA selbst. Der Kanton leistet jedoch Beiträge an die üK. Schweizweit und in gleicher Höhe wird allen Verbänden der sogenannte Kantonsbeitrag I ausbezahlt, der rund 25 Prozent der Kursaufwendungen abdeckt. Zusätzlich gewährt der Kanton Thurgau einen weiteren Beitrag, den Kantonsbeitrag II. In den Genuss eines versteckten Kantonsbeitrags III kommen zudem jene Verbände, die ihre üK in den Berufsfachschulen durchführen und dafür eine Nutzungsgebühr von lediglich 50 Franken pro Quadratmeter zu entrichten haben. Diese Nutzungsgebühr soll nun durch eine Nettomiete ersetzt werden.