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Regierungsrat lehnt Gesetzesentwurf des Bundes zum Urkundenwesen ab

Auf Bundesebene soll das Gesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) eingeführt und die Grundbuchverordnung geändert werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt zwar die Stossrichtung der Vorlagen, lehnt aber den Entwurf der EÖBG ab.

Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) wird vorgeschlagen, den konsequenten Schritt zur vollständigen elektronischen Beurkundung zu vollziehen. Nach einer den Bedürfnissen der Praxis entsprechenden Übergangsfrist soll künftig das Original der öffentlichen Urkunde elektronisch entstehen. Mit der Einführung des EÖBG drängen sich auch gewisse Anpassungen in der Grundbuchverordnung auf. Grundbuchämter sollen insbesondere künftig verpflichtet sein, elektronische Anmeldungen entgegenzunehmen.

Der Regierungsrat ist mit der Stossrichtung der Vorlagen grundsätzlich einverstanden, weil damit der konsequente Schritt zur vollständigen elektronischen Beurkundung vollzogen wird. Ausserdem findet es der Regierungsrat richtig, dass die Verfahren zur Erstellung elektronischer Urkunden und elektronischer Beglaubigungen in einem Gesetz geregelt werden.

Allerdings ist der Regierungsrat der Ansicht, dass in der Bundesverfassung keine Kompetenz des Bundes ersichtlich ist, das Urkundenwesen umfassend zu regeln. Auch ein schweizweites Urkundenregister könne gestützt auf die Bundesverfassung nicht eingeführt werden. Im Weiteren schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dass der Gesetzesentwurf zu abstrakt gefasst sei. Deshalb lehnt der Regierungsrat den Entwurf zum EÖBG in der vorliegenden Form ab.

Vernehmlassungsantwort_EOEBG.pdf [pdf, 139 KB]