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Informationen zu Rentenansprüchen in Deutschland oder der Schweiz

Sie sind oder waren in Deutschland und/oder der Schweiz beruflich tätig? Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungszeiten oder zu Ihrem zukünftigen Rentenanspruch? Mehrmals jährlich bietet die Deutsche Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit den kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau internationale Beratungstage an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beitragszeiten sowohl zur deutschen als auch zur schweizerischen Rentenversicherung beziehungsweise AHV/IV können sich über ihre Rentenansprüche informieren.

Am Dienstag, 21. Mai 2019, findet von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle an der Julius-Bührer-Strasse 2 in Singen ein zwischenstaatlicher Sprechtag Deutschland – Schweiz statt. Angesprochen sind insbesondere schweizerische und deutsche Staatsangehörige ab 55 Jahren sowie Versicherte anderer Nationen mit Versicherungszeiten in Deutschland und/oder der Schweiz. Die individuelle, kostenlose Beratung in allen Rentenversicherungsfragen erfolgt durch ein Expertenteam. Zusätzlich werden die Besucherinnen und Besucher über ihre Rechte und Pflichten in der Rentenversicherung der genannten Staaten, unter Berücksichtigung der bestehenden zwischenstaatlichen Regelungen, informiert.

Um ausführlich beraten werden zu können, lohnt es sich, Unterlagen der Rentenversicherung wie Aufrechnungsbescheinigungen, Durchschriften der Versicherungskarten aus dem Versicherungsnachweisheft, Rentenbescheide, Nachweise über Kriegsdienstzeiten, Sozialversicherungsausweis etc. mitzubringen. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 0049 7731 8227 10 vereinbart werden. Dabei muss die schweizerische Sozialversicherungsnummer und die deutsche Versichertennummer angegeben werden. Auskünfte erteilen Fachexperten der Deutschen Rentenversicherung und der kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau. Die gesamte Beratung ist kostenlos. Die Deutsche Rentenversicherung sowie die kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau freuen sich auf Ihren Besuch.

Allfällig gewünschte prognostische Berechnungen zu Ansprüchen aus der Schweizerischen AHV/IV können Sie, auch im Vorfeld zur Beratung, bei der Schweizerischen Ausgleichskasse, Postfach 3100, 1211 Genf 2 beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter www.ahv-iv.ch.

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