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Pelze sollen präziser deklariert werden

Die Deklaration der Echtheit eines Pelzes sowie die Herkunft sollen genauer angegeben werden. Das sieht der Bundesrat mit einer Anpassung der Pelzdeklarationsverordnung vor. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst diese Änderungen, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.

Eine der Anpassungen betrifft die Angabe, ob es sich um einen Echtpelz aus tierischer Herkunft oder um einen Kunstpelz handelt. Für Laien ist dies oft nicht ersichtlich. Echtpelz soll deshalb als solcher deklariert werden müssen. Kundinnen und Kunden können damit Echtpelz einfach von Kunstpelz unterscheiden. Die Angabe «Echtpelz» muss gut sichtbar und leicht leserlich erfolgen.

Auf Pelzauktionen werden nicht immer konsequent verlässliche Informationen über die Herkunft und Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte weitergegeben. In Fällen, in denen diese Angaben nicht erhalten werden können, soll daher die Angabe «Herkunft unbekannt» möglich sein.

Änderungen sind auch bei der Art der Gewinnung des Pelzes vorgesehen. Bei Zuchttieren sollen neu die Begriffe «Gruppenhaltung» oder «Käfighaltung mit Gitterböden» angegeben werden. Sie sollen die Begriffe «Rudelhaltung» und «Herdenhaltung», beziehungsweise «Käfighaltung mit Naturböden» ersetzen, da diese unzutreffend sind. Im Ergebnis würden bei der Gewinnungsart von Zuchttieren mit Ausnahme von Kaninchen für die Deklaration nur noch zwei Unterscheidungen möglich sein: Käfighaltung mit Gitterböden und Gruppenhaltung (stets ohne Gitterböden).

Bei Kaninchen kann die Art der Gewinnung auch anders angegeben werden: bei Rassekaninchen mit «Boxenhaltung mit Einstreu» und bei Mastkaninchen mit «Buchtenhaltung mit Einstreu».

Vernehmlassungsantwort Pelzdeklarationsverordnung [pdf, 16 KB]