Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Einheitliche Grundlage für Finanzhilfen an Tiergesundheitsdienste

Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen, die insbesondere das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere fördern wollen. Die Grundlagen für deren finanzielle Unterstützung durch den Bund sollen vereinheitlicht werden. Diesem Vorhaben stimmt der Regierungsrat des Kantons Thurgau zu, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.

Eine neue Verordnung hat eine Vereinheitlichung der Subventionspraxis und des Subventionsverfahrens zum Ziel. Sie regelt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen durch den Bund und ersetzt die drei bisherigen tierartspezifischen Verordnungen. Damit werden einerseits die zu einem grossen Teil veralteten rechtlichen Grundlagen bereinigt. Andererseits wird der Rindergesundheitsdienst (RGD) in den Geltungsbereich aufgenommen. Als Voraussetzung für die Unterstützung des RGD durch den Bund ist damit neu – wie für die anderen Tiergesundheitsdienste – eine Subventionierung durch die Kantone vorgesehen.

Der Regierungsrat begrüsst diese neue Verordnung und verweist dabei auf die Stellungnahme der Vereinigung der schweizerischen Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT). Er schreibt, dass der Einsatz der Mittel für die Tiergesundheitsförderung koordiniert und auf maximale Wirkung ausgerichtet sein soll, was mit dem vorliegenden Entwurf jedoch nicht genügend erreicht werde.

Deshalb wird vorgeschlagen, dass der Begriff Tiergesundheit umfassend definiert wird. Daraus lasse sich der Auftrag an die Tiergesundheitsdienste ableiten, der sich nicht nur auf die Sicherstellung der klinischen Gesundheit beschränke, sondern auch den Tierschutz enthalte. Die Möglichkeiten zu artgemässem Tierverhalten, die Haltungsbedingungen, die Fütterung, das Vermeiden von Stress, die Gesundheit und der umsichtige Einsatz von Arzneimitteln sollen gesamtheitlich verbessert werden.

Ausserdem soll die Finanzierung und Steuerung der Tiergesundheitsdienste durch die öffentliche Hand über eine Dachorganisation erfolgen, in der nebst dem Bund und den Kantonen auch die Tierhalterverbände vertreten sein sollen. Damit soll ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet werden.

Vernehmlassungsantwort Tiergesundheitsdienste [pdf, 17 KB]