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Anpassung Verordnung Bundesgesetz Ausländer und Freizügigkeitsabkommen

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Freizügigkeitsabkommen redaktionell und inhaltlich angepasst. Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Organisation und die Zuständigkeiten in diesem Bereich. Sie wurden notwendig, nachdem auf 2019 das revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Asylgesetz auf Bundesebene Veränderungen erfahren hatten. Zudem wurden verschiedene weitere Änderungen auf Bundesebene, die seit der letzten Verordnungsrevision erfolgten, nachgeführt.