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Im Grundsatz mit der «Ehe für alle» einverstanden

Bis jetzt können gleichgeschlechtliche Paare lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Neu soll auch eine Ehe möglich sein. Das sieht ein Vorentwurf zur Öffnung der Ehe für Personen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vor. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass er mit der Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich einverstanden ist.

Im Sinne einer Öffnung des Zugangs zur Ehe sollen die Bestimmungen, die sich auf den Bestand einer Ehe beziehen, künftig auch auf gleichgeschlechtliche Ehen Anwendung finden. Als Konsequenz sollen keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine bereits bestehende Partnerschaft ohne unnötige bürokratische Hürden in eine Ehe umzuwandeln.

Nebst seinem grundsätzlichen Einverständnis macht der Regierungsrat einige Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen. So beantragt er, dass die Entstehung des Kindesverhältnisses in einer separaten Vorlage über das Abstammungsrecht diskutiert werden soll. Dabei sollen das Kindeswohl sowie das Recht auf Kenntnis der Abstammung ins Zentrum rücken.

Nach Ansicht des Regierungsrates lässt die Vorlage die Frage unbeantwortet, ob die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe mit neuen Wirkungen verbunden ist. Hier soll Klarheit geschaffen werden, weil sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Zivilstandsbehörden rechtliche Klarheit bezüglich der Wirkungen der Umwandlung von grosser Wichtigkeit seien. Im Weiteren erachtet es der Regierungsrat als nicht sachgerecht, dass im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht weiterhin an der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft festgehalten werden soll.