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Änderung bei der Prämienverbilligung

Bei der Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gibt es ab dem 1. Januar 2020 eine Änderung. Neu gibt es für Kinder, deren Eltern eine maximale einfache satzbestimmende Steuer von 1600 Franken und kein steuerbares Vermögen ausweisen, eine einheitliche Prämienverbilligung.

Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Die IPV wird Personen ausgerichtet, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die OKP gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) abgeschlossen haben und a) am 1. Januar des betreffenden Jahres ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau hatten, oder b) eine Grenzgänger- oder Kurzaufenthaltsbewilligung haben und mindestens drei Monate im Kanton Thurgau erwerbstätig sind.

Versicherte Kinder werden auf Basis der einfachen satzbestimmenden Steuer zu 100 Prozent der Eltern, respektive der prämienzahlenden Person bemessen. Bisher erfolgt die Bemessung der Kinder-IPV über zwei abgestufte Kategorien. Ab dem 1. Januar 2020 erhalten alle versicherten Kinder, deren Eltern eine maximale einfache satzbestimmende Steuer von 1600 Franken und kein steuerbares Vermögen ausweisen, eine einheitliche IPV in der Höhe von 80 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie.

Massgebend für die Anspruchsberechtigung von erwachsenen Personen ist die einfache satzbestimmende Steuer zu 100 Prozent von maximal 800 Franken. Ab dem 1. Januar 2020 wird für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, keine IPV mehr entrichtet. Ein grosser Teil der dabei freiwerdenden IPV-Gelder wird für die Anpassung der Kinder-IPV verwendet. Der andere Teil wird für die Erhöhung der IPV für beitragsberechtigte Erwachsene eingesetzt.

Weitere Informationen zur IPV sind unter www.gesundheit.tg.ch abzurufen. Ebenfalls stehen die zuständigen Krankenkassenkontrollstellen des Wohn-/Aufenthaltsortes für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.