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Verordnung über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule angepasst

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft das Fach «Informatik». Dort wird die Stundendotation von zwei auf acht Semesterlektionen erhöht. Ausserdem ist Informatik neu ein Promotionsfach. Die Änderungen verursachen keine Mehrkosten, da in anderen Fächern entsprechende Kürzungen vorgenommen werden. Die neuen Stundentafeln werden am 1. August 2020 in Kraft treten und gelten für die ab diesem Zeitpunkt ins erste Semester eintretenden Schülerinnen und Schüler.